Gleichberechtigung durch die Individualbesteuerung: Für alle statt für wenige
Heute gilt in der Schweiz die Individualbesteuerung nur für alleinstehende Personen und unverheiratete Paare. Verheiratete Paare und gleichgeschlechtliche Paare in einer eingetragenen Partnerschaft werden gemeinsam besteuert. Je nach Höhe des gemeinsamen Einkommens bewegt sich das Paar in einer höheren Steuerklasse, was erhebliche Auswirkungen haben kann. Einfach ausgedrückt: Verheiratete Paare müssen auf Bundesebene mehr Steuern zahlen als unverheiratete Paare, was nicht fair ist. Dieses Phänomen ist als die «Heiratsstrafe» bekannt. Deshalb stehen wir ein für die Individualbesteuerung.
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